Das Berliner Landgericht hat in einem Fall (Az:63 S 199 / 04) einer außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses zugestimmt. In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin eine Katzenklappe (Maße: 13 x 16 cm) ohne Genehmigung des Vermieters in eine hölzerne Wohnungstür eingebaut. Die Klappe erlaube den unkontrollierten Zugang in das Treppenhaus und der Einbau sei eine vorsätzliche erhebliche Beschädigung, so die Richter.

Wenn der Mieter die Katzenklappe trotz einer Abmahnung mit Fristsetzung nicht wieder ausbaut, sei eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Stand 07.05.2007

© 2012 HaustierExpress.de-Blog Suffusion theme by Sayontan Sinha
Bilder von PIXELIO
Blog Top Liste - by TopBlogs.de Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.deBlogsBlogverzeichnis