Das Berliner Landgericht hat in einem Fall (Az:63 S 199 / 04) einer außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses zugestimmt. In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin eine Katzenklappe (Maße: 13 x 16 cm) ohne Genehmigung des Vermieters in eine hölzerne Wohnungstür eingebaut. Die Klappe erlaube den unkontrollierten Zugang in das Treppenhaus und der Einbau sei eine vorsätzliche erhebliche Beschädigung, so die Richter.

Wenn der Mieter die Katzenklappe trotz einer Abmahnung mit Fristsetzung nicht wieder ausbaut, sei eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Stand 07.05.2007

 

In einem Urteil erklärte das Karlsruher Gericht (BGH) die in vielen Mietverträgen verwendete Klausel “jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ist untersagt” für unwirksam.
Im konkreten Fall wollte ein Mieter aus Krefeld zwei Rassekatzen in die Wohnung aufnehmen. Der Vermieter hatte ihm dies verboten.
Trotz des Richterspruchs bleibt aber offen, ob der betroffene Mieter die Katzen behalten darf, da die Klärung vor dem Landgericht Krefeld erfolgen soll. Es muss eine “umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters” erfolgen. (Az: VIII 340/06 vom 14. Nov. 2007)

Stand 15.11.2007

© 2012 HaustierExpress.de-Blog Suffusion theme by Sayontan Sinha
Bilder von PIXELIO
Blog Top Liste - by TopBlogs.de Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.deBlogsBlogverzeichnis